Informationen zur Kostenübernahme von Heizkosten
Wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können Sie im Jahr 2023
Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen.
Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Heizkostennachzahlung handeln. Der
Kauf von Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets kann ebenfalls einen
Anspruch auf Bürgergeld begründen.
Den Antrag können Sie einfach und bequem von zu Hause aus stellen. Den Online Antrag finden Sie unter www.jobcenter.digital\bürgergeld.
Sie brauchen den Antrag auf das Bürgergeld für einen Monat nicht unbedingt in dem
Monat stellen, in dem Sie die Rechnung zahlen müssen (Fälligkeitsmonat). Jedoch
müssen Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem
Fälligkeitsmonat stellen. Das heißt, dass Sie bei einer Fälligkeit der Nachzahlung
oder der Rechnung im Januar 2023 den Antrag noch bis April 2023 stellen können.
Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.
Bei der Prüfung, ob Sie für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben,
werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft.
Das heißt, dass zum Beispiel das Einkommen aller Mitglieder Ihrer
Bedarfsgemeinschaft für diesen Monat geprüft wird. Wer zu Ihrer
Bedarfsgemeinschaft gehört, können Sie in den Ausfüllhinweisen zum Hauptantrag
auf Bürgergeld unter www.arbeitsagentur.de/hinweise-sgb2 nachlesen (Hinweis Nr.
4).
Auch zu Ihrem Vermögen müssen Sie Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen
Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro.
Haben Sie Fragen zur Beantragung von Bürgergeld für einen Monat? Dann wenden
Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter.